MWST-Nummer prüfen
Geben Sie die Nummer von der Rechnung ein, mit oder ohne « MWST ». Sie sehen sofort, ob die Nummer gültig ist, wem sie gehört und ob das Unternehmen heute mehrwertsteuerpflichtig ist.
Was die Prüfung zeigt
- Ob die Nummer formal gültig ist: die letzte Ziffer ist eine Prüfziffer, Tippfehler fallen sofort auf.
- Den MWST-Status aus dem UID-Register des Bundesamts für Statistik, live abgefragt: steuerpflichtig seit wann, oder Ende der Steuerpflicht mit Datum.
- Eine Warnung, wenn das Unternehmen im Handelsregister aktiv ist, aber nicht mehr mehrwertsteuerpflichtig.
- Firma, Rechtsform, Sitz und Zweck aus dem Handelsregister, und den Link zum offiziellen UID-Eintrag.
Die MWST-Nummer suchen
Sie haben nur den Namen? Geben Sie den Firmennamen ein: die Liste zeigt die passenden Einträge mit ihrer UID. Ein Klick prüft den MWST-Status.
Woher die Daten kommen
Der MWST-Status stammt aus dem öffentlichen Dienst des UID-Registers (Bundesamt für Statistik) und wird bei jeder Prüfung abgefragt, höchstens 12 Stunden zwischengespeichert. Firma, Sitz und Zweck stammen aus dem Handelsregister, Stand 07.08.2026. Diese Website ist unabhängig und gibt keine amtliche Auskunft.
FAQ
- Ist die UID dasselbe wie die MWST-Nummer?
- Fast: die MWST-Nummer ist die UID mit dem Zusatz « MWST » (französisch « TVA », italienisch « IVA »), zum Beispiel CHE-123.456.789 MWST. Den Zusatz gibt es nur, wenn das Unternehmen im MWST-Register eingetragen ist.
- Wie finde ich die MWST-Nummer eines Unternehmens?
- Geben Sie den Firmennamen in das Suchfeld ein. Steht das Unternehmen im Handelsregister, erscheint seine UID; die Prüfung zeigt dann, ob es mehrwertsteuerpflichtig ist.
- Was, wenn ein Lieferant nicht im MWST-Register steht?
- Wer nicht eingetragen ist, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen; weist er sie trotzdem aus, schuldet er sie (Art. 27 MWSTG). Der Empfänger einer gewöhnlichen Rechnung muss das nicht prüfen. Weiss er aber, dass der Lieferant nicht eingetragen ist, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (MWST-Info 09).
- Muss ich bei Gutschriften prüfen?
- Ja. Stellen Sie den Beleg selbst aus (Gutschrift), ist der Vorsteuerabzug nur zulässig, wenn der Lieferant steuerpflichtig ist; die ESTV verweist für die Prüfung auf das UID-Register (MWST-Info 09).
Zahlteil prüfen: IBAN oder QR-IBAN, Bank und passende Referenz