Ihre Gutschriften: War der Lieferant an diesem Tag steuerpflichtig?
Sie rechnen mit Ihren Lieferanten per Gutschrift ab? Senden Sie uns die Liste: Sie erhalten Beleg für Beleg den MWST-Status des Lieferanten am Belegdatum, geprüft im UID-Register.
Warum diese Prüfung
- Stellen Sie den Beleg selbst aus (Gutschrift), lässt die ESTV den Vorsteuerabzug nur zu, wenn der Lieferant steuerpflichtig ist, und verweist für die Prüfung auf das UID-Register (MWST-Info 09).
- Bei nicht steuerpflichtigen Landwirten gilt das Umgekehrte: der Abzug von 2,6 % (Art. 28 Abs. 2 MWSTG) setzt voraus, dass sie nicht eingetragen sind.
- Das offizielle Register prüft eine Nummer nach der anderen, zum heutigen Datum. Ihre Belege der letzten Monate sind dann schon verbucht.
Für wen
Molkereien und Käsereien, Kellereien und Weinhandel, Getreidesammelstellen, Viehhandel und Schlachthöfe, Altmetall, Holzhandel, Provisionsabrechnungen, und ihre Treuhänder.
Was Sie erhalten
- Ein PDF: Zusammenfassung, dann jeder Beleg mit Befund, die riskanten zuerst.
- Dieselbe Tabelle als Excel-Datei (CSV).
- Hinweise: im Handelsregister gelöscht, « in Liquidation », anderer Name im Register, MWST-Gruppe.
Echtes, anonymisiertes Beispiel (22 Belege, PDF, auf Französisch)
Was wir brauchen
Eine Excel- oder CSV-Datei mit der UID des Lieferanten und dem Datum jeder Gutschrift. Ergebnis innert 24 Arbeitsstunden.
Preise
| Bis 100 Belege | CHF 49 |
| Bis 1 000 Belege | CHF 190 |
| Abonnement: jeden Monat oder vor jeder MWST-Abrechnung | CHF 49 pro Monat |
Sie erhalten zuerst die Prüfung, dann bezahlen Sie.
Grenzen
Das UID-Register zeigt die laufende oder letzte Steuerpflicht; eine frühere, gelöschte und wieder aufgenommene Eintragung erscheint nicht. Solche Fälle sind « zu prüfen », nie « nicht steuerpflichtig ». Keine Steuerberatung.