Die MWST-Nummer auf der Rechnung
Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung bestimmte Angaben enthalten, darunter die MWST-Nummer des Lieferanten. Die Liste stammt aus der MWST-Info 16 der ESTV.
Was auf der Rechnung stehen muss (Art. 26 Abs. 2 MWSTG)
- Name und Ort des Leistungserbringers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt.
- Name und Ort des Leistungsempfängers, wie er im Geschäftsverkehr auftritt.
- Art, Gegenstand und Umfang der Leistung.
- Die MWST-Nummer, unter der der Leistungserbringer im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen ist.
- Datum oder Zeitraum der Leistung, soweit nicht gleich wie das Rechnungsdatum.
- Das Entgelt.
- Den anwendbaren Steuersatz und den geschuldeten Steuerbetrag; ist die Steuer im Entgelt enthalten, genügt der Steuersatz.
Wenn der Lieferant nicht eingetragen ist
Wer nicht im MWST-Register steht, darf in Rechnungen nicht auf die Steuer hinweisen (Art. 27 MWSTG). Weist er sie trotzdem aus, schuldet er sie dem Bund. Für Sie als Empfänger einer gewöhnlichen Rechnung gilt: Sie müssen nicht prüfen, ob die MWST zu Recht verlangt wurde. Wissen Sie aber, dass der Lieferant nicht eingetragen ist, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (MWST-Info 09, Art. 59 Abs. 2 MWSTV).
Prüfen Sie die Nummer auf Ihrer Rechnung
Geben Sie die Nummer oben ein: Sie sehen, ob sie gültig ist und ob der Lieferant heute mehrwertsteuerpflichtig ist, mit dem Datum des Beginns oder Endes der Steuerpflicht.